darf jobcenter kontoauszüge behalten


Um zu überprüfen, ob jemand wirklich bedürftig ist, darf das Jobcenter deswegen Kontoauszüge fordern. Jobcenter verlangen zu Recht oft Vorlage von Kontoauszügen. Gegen meinen Willen, war das Ja und Nein. Mietvertrag und Kontoauszüge wurden Kopiert. Darf das Jobcenter Kontoauszüge verlangen Einsicht Kontoauszüge durch das Jobcenter Allgemein ist erst einmal niemand verpflichtet seine Kontoauszüge zu zeigen. Dies wurde zwischenzeitlich vom Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 19. Fordern, in dem sie Zahlungen verweigern können, wenn die Einsicht verweigert … Grundsätzlich gilt, dass eine Behörde nicht ohne Grund die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Die Arge/das Jobcenter schreibt nun, sie wünschen lückenlose Kopien der Kontoauszüge seit Oktober 2011. Nun möchte aber die Sachbearbeiterin Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen und ich weiß nicht,wie ich vorgehen soll, damit sie mich versteht.Ich bin finanziell am Ende, zumal ich wahrscheinblich auch noch einen Betriebswechsel mache und ich bei meinem neuen Betrieb nicht noch zusätzlich einen Mini-job haben darf. Laut dem Hartz 4 Gesetz darf ich, in meinem Alter von 48, Erspartes von 7.900,00 Euro haben (48 x 150,00 Euro + 700,00 Euro für dringend benötigte Anschaffungen etc.) Da das Jobcenter aber Zahlungseingänge und Ausgänge des Kontos benötigt, um festzustellen, ob jemand bedürftig ist, kann es die Vorlage fordern. Jobcenter darf Unterhaltszahlungen vermuten – aber nicht als gegeben voraussetzen. Wer Sozialleistungen will, muss nachweisen, dass er sie auch wirklich braucht – so viel ist klar. Müssen Kontoauszüge im Jobcenter vorgelegt werden? Ich bin das erste Mal ALG 2 Antragsteller. September 2008 (Az. Hallo. Ihr Jobcenter prüft zudem, ob und inwieweit andere Behörden oder Dritte finanzielle Unterstützung leisten müssen. Dann bräuchte man ja gar keine Kontoauszüge mehr vorzulegen wenn quasi das Jobcenter monatlich MEINEN Kontoauszug schon vorher erhält auf dem ALLES also sämtliche Ein- und Ausgänge zu sehen sind genau wie ich auf dem Auszug den ich vorlegen soll.Dann brauchen Sie solch einen Kontoauszug doch gar nicht bei monatlicher Abfrage. In § 9 Abs. Erstmal vielen Dank für den Tipp! AW: Darf das Jobcenter, ungeschwärzt, Kontoauszüge, verlangen? Sie sind verpflichtet, die Kontoauszüge im Rahmen Ihrer … ... Als ich den Antrag auf Weiterbwilligung abgegeben habe wurde mir mitgeteilt das ich die Kontoauszüge der letzten 6 Monate einreichen muss ,sonst würde mein Antrag nicht bearbeitet werden. Ich war ja bereits am 05.08.16 dort zur persönlichen Antragsabgabe. Jetzt bin ich momentan auf einem Betrag von knapp 7.500,00 Euro (die ich auch laut Amt behalten darf). Das Jobcenter darf gemäß Datenschutz auf gesetzlicher Grundlage viele Sozialdaten verarbeiten. B … ... Darf das Jobcenter Kontoauszüge anfordern? Ich gehe davon aus, dass sie bei meiner Bekanntgabe davon ausgingen, dass ich ab 15.10.2010 (evtl.) Hatte auch alle Kopien meiner Kontoauszüge die auf der Haben Seite (ungeschwärzt) die auf der Ausgaben Seite (geschwärzt) Miete Kfz Versicherung usw tauchte dort auch auf. eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen werde und ich somit etwas verdiene. Die Vorlage der Kontoauszüge darf das Jobcenter bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II regelmäßig für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten verlangen, gleichgültig, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder eine einmalige Leistung handelt. 5 heißt es allerdings auch, dass das Jobcenter vermuten darf, dass Hilfebedürftige Unterhalt von Verwandten oder Verschwägerten bekommen, wenn sie in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben. Mich wundern nur ein paar Dinge. Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass Sie dem Jobcenter alle Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen. Die Frage: Wie viel darf ein Hartz4-Empfänger sparen ist so nicht konkret formuliert.Denn niemand verbietet es, mit Hartz 4 Ersparnisse anzulegen.Aber bei der nächsten Prüfung der Hilfsbedürftigkeit könnten die Ersparnisse gegen den Regelsatz gerechnet werden, wenn die Freibeträge überschritten werden.