Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Ist dies nicht der Fall, so werden die Einkünfte aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter als Dividenden (Artikel 13) behandelt. Art. Wird die Pflegestufe abgelehnt oder fällt zu niedrig aus, haben Betroffene die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. (1) Eine natürliche Person hat einen Wohnsitz im Sinne dieses Abkommens in dem Vertragsstaat, in dem sie eine Wohnung hat unter Umständen, die darauf schlieÃen lassen, daà sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Januar des nächstfolgenden, andernfalls mit dem 1. notwendig, um die entsprechende Pflegestufe und die dazugehörigen Pflegeleistungen zu erhalten. [1] Art. Ein Rechtsbehelf gegen die ergriffenen MaÃnahmen des die Prüfung durchführenden Vertragsstaats ist nur bei der dafür zuständigen Instanz dieses Staates einzulegen. (1) Dieses Abkommen ist auf die Steuern anzuwenden, die für die Zeit nach dem 31. (1) Wenn ein Unternehmen eines der Vertragsstaaten vermöge seiner Beteiligung an der Geschäftsführung oder am finanziellen Aufbau eines Unternehmens des anderen Staates mit diesem Unternehmen wirtschaftliche oder finanzielle Bedingungen vereinbart oder ihm solche auferlegt, die von denjenigen abweichen, die mit einem unabhängigen Unternehmen vereinbart würden, so dürfen Einkünfte, die eines der beiden Unternehmen üblicherweise erzielt hätte, aber wegen dieser Bedingungen nicht erzielt hat, den Einkünften dieses Unternehmens zugerechnet und entsprechend besteuert werden. II S. 1429). 4 und 5 angefügt durch Art. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Verlegung aus Gründen erfolgt, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat. Titel verdrag Authentiek-NL (Artikelen 1-34, I-XIX, 1-20). d)Ein Unternehmen eines der Vertragsstaaten wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen Vertragsstaate, weil es dort Geschäftsbeziehungen durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter unterhält, sofern diese Person im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt. Januar 1962 gekündigt werden. Kunst & Kultur – Livestream 14.02.21 Menschen Machen Mut Julia Neigel, Uwe Steimle, Celine v. Knobelsdorff & Hannes Kreuziger, vier Künstler sprechen Klartext im Frühjahr 2021, nicht nur über..weiterlesen auf KenFM.de @KenFM Die Gutachter des MDK treffen ihre Entscheidungen laut Gesetz unabhängig. Nachrichtenportal Aktuelle Weltnachrichten. (2) Ist die Bundesrepublik Deutschland der Wohnsitzstaat, so wird sie die Einkünfte und Vermögensteile aus der Bemessungsgrundlage ausnehmen, für die nach den vorhergehenden Artikeln die Niederlande ein Besteuerungsrecht haben. So haben die MDK-Mitarbeiter die Möglichkeit, den Pflegeaufwand über den Besuch hinaus zu beurteilen. [1] Vgl. Dividenden, mit Ausnahme der unter Artikel 13 Abs. – Erbrecht. Der Betrag der ErmäÃigung, der nach den vorstehenden Sätzen zu gewähren ist, übersteigt aber nicht den Betrag der ErmäÃigung, die gewährt worden wäre, wenn die auf diese Weise in das Einkommen einbezogenen Bestandteile des Einkommens die einzigen Bestandteile des Einkommens gewesen wären, die auf Grund der Bestimmung der niederländischen gesetzlichen Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in den Niederlanden steuerfrei sind. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten eine Betriebstätte in dem anderen Staat hat und die Einkünfte durch diese Betriebstätte erzielt. (3) Absatz 1 gilt sowohl für die durch unmittelbare Verwaltung und Nutzung als auch für die durch Vermietung, Verpachtung und jede andere Art der Nutzung des gewerblichen Unternehmens erzielten Einkünfte, sowie für Einkünfte aus der VeräuÃerung eines Betriebes im ganzen, eines Anteiles am Unternehmen, eines Teiles des Betriebes oder eines Gegenstandes, der im Betriebe benutzt wird. (4) Der Steuerabzug nach Absatz 2 darf jedoch 10 v. H. der Dividenden nicht übersteigen, wenn die Dividenden von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten an eine Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staate gezahlt werden, der mindestens 25 v. H. der stimmberechtigten Anteile der erstgenannten Gesellschaft gehören. Gültig ab: 19. Zu diesem Zwecke werden das Königreich der Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland Noten austauschen. 3 Satz 2 bleiben unberührt. 2 der Ort der Leitung. Corona-Impfmittel-Kampf mit Astrazeneca: Hat die EU versagt? Der Widerspruch ist nur zulässig, wenn die AuÃenprüfung nach Auffassung des letztgenannten Staates der öffentlichen Ordnung oder den wesentlichen Interessen des Staates entgegenstehen. Mit der Rente kann nur der Mann seinen Bedarf vollständig decken. 3 des Dritten Zusatzprotokolls). 1 des Zusatzprotokolls v. 13. (2) In Abweichung von Absatz 1 ist die in Artikel 13 Abs. (3) Der Steuerabzug nach Absatz 2 darf 15 v. H. der Dividenden nicht übersteigen. (2) Dieses Abkommen tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt so lange, als es nicht von einem der Vertragstaaten gekündigt wird. Juni 2004 (BGBl. Besonders bitter sind Ablehnungen der Pflegestufe, weil die Pflege des Betroffenen nicht genügend Zeit in Anspruch nimmt. [1] Art. (4)[2] Die Niederlande gewähren für die Bestandteile des Einkommens, die gemäà Artikel 13 Absatz 2 des Abkommens in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden können, soweit diese Bestandteile in die in Absatz 3 bezeichnete Bemessungsgrundlage einbezogen sind, eine ErmäÃigung der niederländischen Steuer. 3 aufgeh., neuer Abs. SchluÃprotokoll Nrn. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer. II S. 1655). II S. 1655). Weil einfach viel zu viele Sozialisten, Kommunisten und andere Irregeleitete Diskussionen anfangen, die alle auf das selbe Muster hinauslaufen. 1[1] [Unter das Abkommen fallende Steuern]. (6) Ort der Leitung im Sinne dieses Abkommens ist der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. 1.sich vorübergehend, zusammen nicht mehr als 183 Tage im Lauf eines Kalenderjahres, in dem anderen Staat aufhält, 2.für seine während dieser Zeit ausgeübte Tätigkeit von einem Arbeitgeber entlohnt wird, der seinen Wohnsitz nicht in dem anderen Staat hat, und. Art. Januar des zweitfolgenden Jahres seine Wirksamkeit. Art. 2 und 3, Artikel 13 Abs. 20 [Vermeidung der Doppelbesteuerung] (1) Wenn der Wohnsitzstaat nach den vorhergehenden Artikeln für Einkünfte oder Vermögensteile das Besteuerungsrecht hat, so darf der andere Staat diese Einkünfte oder Vermögensteile nicht besteuern. 1.Bezüge, die aus der gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden; 2.Pensionen, Leibrenten sowie andere wiederkehrende oder nicht wiederkehrende Bezüge, die von einem der Vertragsstaaten oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts dieses Staates als Vergütungen für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist. Art. (5)[2] Wird eine in einem grenzüberschreitenden Gewerbegebiet befindliche feste Geschäftseinrichtung eines gewerblichen Unternehmens eines der Vertragsstaaten an einen auÃerhalb dieses grenzüberschreitenden Gewerbegebiets gelegenen Ort oder innerhalb dieses grenzüberschreitenden Gewerbegebiets verlegt und geht mit dieser Verlegung das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus dem gewerblichen Unternehmen auf den anderen Vertragsstaat über, so kann der erstgenannte Staat auf Antrag in Härtefällen die Steuer, die sich als Folge der Verlegung ergibt, in regelmäÃigen Teilbeträgen für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren seit Eintritt der ersten Fälligkeit stunden. hat der Staat, der nach diesem Abkommen das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus diesem Vermögen hat. Renten-Doppelbesteuerung: Wie wird der Bundesfinanzhof urteilen. 8.Artikel 5 Abs. 5 a eingefügt durch Art. Das Abkommen kann erstmalig mit Wirkung vom 1. Solange dieser Staat die Einkünfte aus derartiger Arbeit nicht besteuert, hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. (3)[1] Sind die Niederlande der Wohnsitzstaat, so sind sie berechtigt, auch die Einkünfte (ausgenommen Verletztenrenten und andere Invaliditätsleistungen nach den Sozialversicherungsgesetzen der Bundesrepublik Deutschland, die an eine natürliche Person ausgezahlt werden, die ihren Wohnsitz im Sinne dieses Abkommens in den Niederlanden hat und die im Zweiten Weltkrieg als Zwangsarbeiter in Deutschland beschäftigt war) und Vermögensteile in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, für die die Bundesrepublik Deutschland nach den vorhergehenden Artikeln ein Besteuerungsrecht hat; jedoch werden die Niederlande, unbeschadet ihrer innerstaatlichen Vorschriften über die Vermeidung der Doppelbesteuerung bezüglich des Verlustausgleiches, von der errechneten Steuer den Teil der Steuer in Abzug bringen, der auf die Einkünfte oder Vermögensteile entfällt, für die nach den Artikeln 4, 5, 6, 7, 8 Abs. (1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten aus dem anderen Staate Dividenden, so hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. 4 und Artikel 19 Abs. 17 und Art. II S. 1655). 2, den Artikeln 9, 10 Abs. (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten eine Betriebstätte in dem anderen Staat hat und die Einkünfte durch diese Betriebstätte erzielt. 3.für seine Tätigkeit nicht zu Lasten einer in dem anderen Staate befindlichen Betriebstätte oder ständigen Einrichtung des Arbeitgebers entlohnt wird. 5, Artikel 14 Abs. (4) Eine natürliche Person, die an Land weder eine Wohnung unter den in Absatz 1 bezeichneten Umständen, noch den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Absatzes 2 hat, sondern sich gewöhnlich an Bord eines zu einem Schiffahrtunternehmen gehörenden Schiffes aufhält, hat ihren Wohnsitz im Sinne dieses Abkommens in dem Vertragsstaat, in dem sich der Ort der Leitung des Schiffahrtunternehmens befindet. Art. [2] [Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen]. (1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten als Unternehmer oder Mitunternehmer Einkünfte aus einem Unternehmen der Seeschiffahrt, der Binnenschiffahrt oder der Luftfahrt, das den Ort der Leitung in einem der Vertragsstaaten hat, so steht das Besteuerungsrecht für die unmittelbar mit dem Betriebe der Seeschiffahrt, der Binnenschiffahrt oder der Luftfahrt zusammenhängenden Einkünfte nur dem Staate des Ortes der Leitung zu, auch wenn sich in dem anderen Staat eine Betriebstätte des Unternehmens befindet. a)de inkomstenbelasting (die Einkommensteuer). 10[1] [Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit]. 2, Artikel 15 Abs. (1) Wenn der Wohnsitzstaat nach den vorhergehenden Artikeln für Einkünfte oder Vermögensteile das Besteuerungsrecht hat, so darf der andere Staat diese Einkünfte oder Vermögensteile nicht besteuern. Die Möglichkeit der Beratung per E-Mail besteht ebenso. [2] Das Zusatzprotokoll v. 13. Der MDK und die Kassen dementieren eine eingeschränkte Unabhängigkeit der Gutachter durch die Gremienbesetzung. 5 Abs. 5. 6.Bei der Ermittlung der aus der Tätigkeit einer Betriebstätte erzielten Einkünfte nach Artikel 5 Abs. Ist jedoch die natürliche Person Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates ohne zugleich Staatsangehöriger des Staates der öffentlichen Kasse zu sein, und übt sie ihre Tätigkeit im Wohnsitzstaat aus, so hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. 3 geänd. 17.Löhne, Gehälter und ähnliche Vergütungen, die die Deutsche Bundespost, die Deutsche Bundesbahn, die Deutsche Bundesbank, die âNederlandsche Spoorwegenâ, der âStaatsbedrijf der P.T.T.â und die âNederlandsche Bankâ gewähren, fallen unter Artikel 11 Abs. Doch teilweise werden die Ansprüche der Pflegebedürftigen durch „absurde Begründungen“ widerlegt, berichtet die ARD. 12.Artikel 7 gilt auch für Beteiligungen von Unternehmen der Seeschiffahrt, der Binnenschiffahrt oder der Luftfahrt an einem Pool oder an einer Betriebsgemeinschaft. 3 Satz 1 des DBA ist dessen ungeachtet erstmals anzuwenden auf Steuern vom Einkommen, die für Steuerjahre ab dem 1. März 1980. [2] der Begriff âgrenzüberschreitendes Gewerbegebietâ ein räumlich abgeschlossenes Gebiet, das sich sowohl auf niederländisches als auch auf deutsches Hoheitsgebiet erstreckt und durch das die gemeinsame Grenze der beiden Vertragsstaaten verläuft, sofern die Vertragsstaaten das Gebiet einvernehmlich als grenzüberschreitendes Gewerbegebiet bestimmt haben. (2) Steuern im Sinne dieses Abkommens sind: a)die Einkommensteuer (einschlieÃlich der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer und der Aufsichtsratsteuer). (1) Das Besteuerungsrecht für Vermögen einer Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten, soweit es besteht aus: a)unbeweglichem Vermögen (einschlieÃlich des Zubehörs). (1) Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, so hat der andere Staat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte, wenn die Arbeit in dem anderen Staat ausgeübt wird. (2) Dieses Abkommen kann, entweder in seiner Gesamtheit oder mit Ãnderungen anwendbar erklärt werden, auf jeden Teil des Königreichs der Niederlande auÃerhalb Europas, der Steuern erhebt, die ihrem Wesen nach den in Artikel 1 dieses Abkommens bezeichneten Steuern gleich oder ähnlich sind, wenn dieser Teil des Königreichs der Niederlande das wünscht und die Bundesrepublik Deutschland damit einverstanden ist. 19.Soweit in Verträgen Entgelte als Lizenzgebühren oder andere Vergütungen vereinbart werden, die sachlich verdeckte Gewinnausschüttungen sind, ist Artikel 13 anzuwenden. Privat Versicherten ist der Weg über das Widerspruchsverfahren in der Regel verwehrt. durch Zweites Zusatzprotokoll v. 21. Jedoch lohnt es sich, zuvor mit der Versicherung über das Gutachten zu reden und gegebenenfalls Einwände zu nennen. [1] Art. Art. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn die darin genannten Vermögensgegenstände zu einem gewerblichen Betriebsvermögen gehören. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; b)in bezug auf das Königreich der Niederlande: alle Niederländer und ferner alle niederländischen Untertanen, die in den Niederlanden wohnen; Als Staatsangehörige gelten auch juristische Personen, die nach dem in dem einen oder anderen Vertragsstaate geltenden Recht errichtet sind. (2) Absatz 1 gilt sowohl für die durch unmittelbare Verwaltung und Nutzung als auch für die durch Vermietung, Verpachtung und jede andere Art der Nutzung des unbeweglichen Vermögens (einschlieÃlich der land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebe) erzielten Einkünfte, insbesondere aus festen oder veränderlichen Vergütungen für die Ausbeutung von Grund und Boden sowie für Einkünfte, die bei der VeräuÃerung von unbeweglichem Vermögen erzielt werden. Nicht gebietsansässige Renten-/Pensionsempfänger, die eine gesetzliche Rente/Pension aus Luxemburg beziehen, müssen diese grundsätzlich auch in ihrem Wohnsitzland versteuern. 3 Satz 1 geänd. i)gemeentelijke bouwterreinbelastingen (kommunale Baulandsteuern). Dies gilt auch für den Umfang der Steuerbefreiungen, Abzüge und ErmäÃigungen, die wegen des Familienstandes oder der Zusammensetzung der Familie gewährt werden. b)Kann nicht eindeutig bestimmt werden, in welchem der Vertragsstaaten die juristische Person den Ort der Leitung hat, so hat sie ihren Wohnsitz in dem Vertragsstaat, in dem sich der gröÃere Teil der vom Unternehmen genutzten Fläche des Gebäudes befindet, in dem die Leitung des Unternehmens ausgeübt wird. f)de vermogensbelasting (die Vermögensteuer). 1 des Zusatzprotokolls v. 13. Nähere Regelungen zur Bestimmung, in welchem der Vertragsstaaten die juristische Person ihren Wohnsitz hat, sind in der Anlage zum Abkommen aufgeführt. Juni 2004 (BGBl. 2 ist grundsätzlich vom Bilanzergebnis der Betriebstätte auszugehen. (2) Bei der Anwendung dieses Abkommens durch einen der Vertragsstaaten wird jeder Begriff, der nicht in diesem Abkommen bestimmt worden ist, die Auslegung erfahren, die sich aus den Gesetzen ergibt, die in dem Vertragsstaat in Kraft sind und sich auf Steuern im Sinne dieses Abkommens beziehen, falls der Zusammenhang keine andere Auslegung erfordert. In diesem Fall hat der andere Staat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. (4) Die obersten Finanzbehörden der Vertragsstaaten werden sich gegenseitig über die Einführung neuer Steuern, wesentliche Ãnderungen oder die Aufhebung bestehender Steuern, die von diesem Abkommen betroffen werden, unterrichten. (4)[2] Hat ein Unternehmen eines der Vertragsstaaten eine feste Geschäftseinrichtung in dem zum Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats gehörenden Teil eines grenzüberschreitenden Gewerbegebiets, so gilt die Geschäftseinrichtung für die Besteuerung der Einkünfte des gewerblichen Unternehmens nicht als Betriebsstätte. j)wegen-, straat- en vaartbelastingen (StraÃen- und WasserstraÃensteuern). II S. 1655). II S. 1655). Art. d)Vermögen, das der Ausübung selbständiger Arbeit dient. Das Magazin ZDF WISO weist allerdings darauf hin, dass Angehörige bei den Eintragungen in das Buch sehr genau vorgehen und Tätigkeiten nicht zusammenfassen sollten. Januar 2005 zuflieÃen; b)bei den übrigen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf die Steuern, die für Steuerjahre ab dem 1. Veröffentlicht am 11. Februar 2021: Steuer, Online-Shopping, WhatsApp. Der Gutachter bekommt so ein Bild, das gegebenenfalls verzerrt ist. (2) Soweit in dem anderen Vertragsstaate die Steuer von Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben wird, bleibt das Recht zur Vornahme des Steuerabzugs unberührt. Hat sie in keinem der Vertragsstaaten den Ort ihrer Leitung, so ist der Ort ihres Sitzes maÃgebend. Dieses Abkommen berührt nicht den Anspruch auf etwaige weitergehende Befreiungen, die nach allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder besonderen Vereinbarungen den diplomatischen oder konsularischen Beamten zustehen. SchluÃprotokoll Nr. Nur mit einer privaten Pflegeversicherung kann die immense finanzielle Belastung vermieden werden. 4.Artikel 4 gilt auch für Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts der Vertragsstaaten über Grundstücke unterliegen. Hochschullehrer oder Lehrer mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten, die während eines vorübergehenden Aufenthaltes von höchstens zwei Jahren für eine Lehrtätigkeit an einer Universität, Hochschule, Schule oder einer anderen Lehranstalt in dem anderen Staat eine Vergütung erhalten, werden hinsichtlich dieser Vergütung nur in dem Wohnsitzstaate besteuert. matchplan unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen so effizient und persönlich wie möglich. Stolperfalle: Zu geringe Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Unterliegt die Person nach der Verordnung (EWG) Nr. Art. Steuerausländer. Viele Gutachten des MDK sind falsch. Riester-Rente: Regierung legt Reformvorhaben auf Eis. September 1960 (BGBl. In diesem Fall führen die beiden Vertragsstaaten innerhalb eines Monats nach Erklärung des Widerrufs eine gemeinsame AuÃenprüfung bei dem betreffenden gewerblichen Unternehmen durch. durch Zweites Zusatzprotokoll v. 21. 18.Solange in der Bundesrepublik Deutschland der Satz der Körperschaftsteuer für ausgeschüttete Gewinne niedriger ist als der Steuersatz für nichtausgeschüttete Gewinne, gilt für Beteiligungen im Sinne des Artikels 13 Abs. [1] In der ursprünglichen Fassung in Kraft getreten am 18. Januar 2005 erhoben werden. Alle Jobs und Stellenangebote in Bamberg, Bayreuth, Coburg und der Umgebung. (5) Eine juristische Person hat ihren Wohnsitz im Sinne dieses Abkommens in dem Vertragsstaat, in dem sich der Ort ihrer Leitung befindet. a)bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Der MDK selbst gibt einige nützliche Hinweise, was bei der Pflegebegutachtung passiert und wie man sich darauf einstellen kann. (1) Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten Wartegelder, Ruhegehälter, Witwen- oder Waisenpensionen, andere Bezüge oder geldwerte Vorteile für frühere Dienstleistungen, so hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. 2 und Artikel 14 Abs. 6 des Dritten Zusatzprotokolls v. 4. 1, 2, 3 und 5 anzuwenden. Juli 1971) oder nach einer Verordnung der Europäischen Union, die nach der Unterzeichnung des Dritten Zusatzprotokolls an deren Stelle tritt, den Rechtsvorschriften des anderen Staates. Dezember 1957 gezahlt werden. (1) Soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, bedeuten für die Zwecke dieses Abkommens: 1.der Begriff âPersonâ sowohl natürliche als auch juristische Personen; Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die als solche der Besteuerung wie eine juristische Person unterliegen, sowie die niederländischen âcommanditaire vennootschappen op aandelenâ (Kommanditgesellschaft auf Aktien), gelten als juristische Personen; 2.der Begriff âBetriebstätteâ eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird; a)Als Betriebstätten gelten insbesondere: ff)ein Bergwerk, ein Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. 2 des Dritten Zusatzprotokolls.). Haben Betroffene noch keinen Pflegedienst oder können diesen nicht hinzuziehen, besteht für sie auch die Möglichkeit, sich an spezialisierte Dienstleister wie Familiara zu wenden. Juni 2004 (BGBl. L 149 vom 5. II S. 1655). 6 angefügt durch Art. Artikel 10 bleibt unberührt. Im ersten Schritt reicht es, den Widerspruch einzulegen und eine entsprechende Begründung später nachzureichen. [1] Vgl. c)Vermögen, das einem gewerblichen Unternehmen, einschlieÃlich der Unternehmen der Seeschiffahrt, Binnenschiffahrt und Luftfahrt, dient. [1] AbgefaÃt in deutscher und niederländischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaÃen verbindlich ist. Renten, die als Gegenleistung für die VeräuÃerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen gezahlt werden, können nur in dem Vertragsstaate besteuert werden, in dem der Rentenempfänger seinen Wohnsitz hat. Einkünfte aus diesen Wertpapieren und Anteilen werden als Dividenden (Artikel 13) behandelt. 3 des Dritten Zusatzprotokolls v. 4. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand in einem Staate, wenn er sich dort unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daà er in diesem Staate nicht nur vorübergehend verweilt. In diesem Fall hat der andere Staat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. 14.Als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten: Gehälter, Besoldungen, Löhne, Tantiemen, Gratifikationen oder sonstige Bezüge, geldwerte Vorteile und Entschädigungen der in einem Dienstverhältnis beschäftigten natürlichen Personen. Artikel 13 Abs. (1) Dieses Abkommen gilt für Steuern, die nach der Gesetzgebung jedes der beiden Vertragstaaten unmittelbar vom Einkommen oder vom Vermögen oder nach verschiedenen anderen Bemessungsgrundlagen für die Vertragsstaaten, die Länder, die Provinzen, die Gemeinden oder Gemeindeverbände (auch in Form von Zuschlägen) erhoben werden. Januar 2003 erhoben werden (vgl. Die Ãnderung des Art. 4 fallenden Dividenden, und Zinsen für Wandelanleihen und Gewinnobligationen sind abweichend von Satz 1 nicht aus der Bemessungsgrundlage auszunehmen; die von diesen Einkünften im Abzugsweg erhobene niederländische Steuer wird auf die nach einem durchschnittlichen Steuersatz berechneten Steuern der Bundesrepublik Deutschland für diese Einkünfte angerechnet. Befindet sich der Ort der Leitung eines Schiffahrtunternehmens an Bord eines Schiffes, so gilt als Ort der Leitung im Sinne dieses Abkommens der Ort des Heimathafens des Schiffes. 16.Artikel 10 Abs. (Vgl. (1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten aus dem anderen Staate Zinsen, so hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. 2 a eingefügt durch Art. (2) Auf Entgelte für Dienste, die in Verbindung mit einer auf Gewinnerzielung gerichteten gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaates oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistet worden sind, ist Artikel 10 anzuwenden. Die gegenseitige Amtshilfe ist geregelt in Art. 20 [Vermeidung der Doppelbesteuerung]. 14 Abs. Dieser Absatz beinhaltet keine Beschränkung für jedweden bestehenden oder künftigen Ausgleich gemäà den niederländischen Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, allerdings nur in Bezug auf die Berechnung des Betrags der ErmäÃigung der niederländischen Steuer, die sich auf die addierten Einkünfte aus mehr als einem Land beziehen. (2) Abweichend von Absatz 1 können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur in dem Vertragsstaate besteuert werden, in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn dieser Arbeitnehmer. 5.Einkünfte, die bei der VeräuÃerung von unbeweglichem Vermögen erzielt werden, sind auch Einkünfte aus der VeräuÃerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und Spekulationsgewinne, die bei der VeräuÃerung von unbeweglichem Vermögen anfallen. Mai 1991 (BGBl. Juni 2004 (BGBl. 7[1] [Seeschiffahrt, Binnenschiffahrt und Luftfahrt]. Bei der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete haben die unterzeichneten Bevollmächtigten folgende übereinstimmende Erklärung abgegeben, die einen integrierenden Teil des Abkommens selbst bildet: 1.Das Abkommen erstreckt sich, vorbehaltlich der Bestimmungen des Zusatzprotokolls, nicht auf einmalige Steuern vom Vermögen oder Vermögenszuwachs. (2) Von einer Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten betriebene Unternehmen sollen grundsätzlich hinsichtlich ihrer Betriebstätten in dem anderen Vertragstaate nicht Steuern im Sinne des Artikels 1 dieses Abkommens oder damit zusammenhängenden Verpflichtungen unterworfen werden, die anders, höher oder belastender sind als die Steuern oder die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen Unternehmen unterworfen sind, die von einer Person mit Wohnsitz in dem anderen Vertragsstaate betrieben werden. [2] IdF des Dritten Zusatzprotokolls v. 4. 3 Abs. 2. [1] Vgl. Zudem sollten Angehörige und Pflegebedürftige um Einblick in das MDK-Gutachten bitten, um die Entscheidung nachvollziehen zu können. Artikel 13 … Die obersten Finanzbehörden können Auskünfte ablehnen, die nicht auf Grund der bei den Finanzbehörden vorhandenen Unterlagen gegeben werden können, sondern ausgedehnte Ermittlungen notwendig machen würden.